Storting – Die norwegische Nationalversammlung

Der Storting – die norwegische Nationalversammlung –  wurde mit Annahme der norwegischen Verfassung im Jahr 1814 begründet. Seit 1884 ist es als das norwegische Parlament mit Sitz in der Landeshauptstadt Oslo die höchste politische Instanz in Norwegen.

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Sitz des Storting in Oslo

Storting kann man etwa mit „große Versammlung“ übersetzen. Die Abgeordneten werden in den 19 „Provinzen“ des Landes, den Fylke gewählt. Jedes Fylke erhält – abhängig von der Größe und Einwohnerzahl – eine festgelegte Anzahl an Sitzen, insgesamt gehören dem Storting 169 Abgeordnete an.

In Norwegen wird das Verhältniswahlrecht angewandt, Wahlen zum Parlament finden alle vier Jahre – jeweils im September –  statt. Das aktive Wahlrecht besitzen alle Norweger, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Über das passive Wahlrecht verfügen alle, die mindestens zehn Jahre in Norwegen gelebt haben. Derzeit sind folgende Parteien im Storting vertreten:

• Arbeiderpartiet (Arbeiterpartei / Sozialdemokratische Partei)

• Høyre (Rechte / Konservative)

• Fremskrittspartiet (Fortschrittspartei / Rechtspopulistische Partei)

• Sosialistisk Venstreparti (Sozialistische Linkspartei)

• Kristelig Folkeparti (Christliche Volkspartei)

• Senterpartiet (Zentrumspartei / Interessenvertretung der Bauern)

• Venstre (Linke / Liberale)

Ein paar Besonderheiten seien noch erwähnt: Es ist keine Möglichkeit vorgesehen, das Parlament vorzeitig aufzulösen. Es wird daher konsequent nur alle 4 Jahre gewählt, auch Nachwahlen sind im System nicht vorgesehen. Eine Parlamentsmehrheit kann jedoch jederzeit der Regierung insgesamt oder einzelnen Ministern das Vertrauen entziehen, und so die Regierung aus dem Amt entheben.

Weltweit einzigartig ist die Möglichkeit, dass Bürger außerhalb des Stortings Gesetzesvorschläge anstoßen können, was lediglich voraussetzt, dass sich ein Abgeordneter des Vorschlags annimmt.

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2 Antworten

  1. […] mehrheitlich gewählt. Den Norske Nobelkomité besteht aus fünf Mitgliedern, die vom norwegischen Storting für einen Zeitraum von sechs Jahren mit der Möglichkeit auf Wiederwahl bestimmt […]

  2. […] wieder aufgehoben. Der freiwillige Militärdienst war den Frauen aber möglich. 1951 beschloss das Storting, dass Frauen zwar für spezielle Dienste ausgebildet werden können, nicht aber im Gebrauch von […]

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