Den Norwegern geht es gut. Doch das norwegische Gesundheitssystem ist bei weitem nicht so günstig wie in Deutschland. Zum Teil gibt es ein Missverständnis darüber, dass in Norwegen das Gesundheitssystem kostenlos wäre. Die Krankenversicherung ist in der norwegischen Sozialversicherung inbegriffen.
Die einzige Personengruppe, die wirklich nichts bezahlen muss, sind alle unter 16 Jahre und schwangere. Und dabei handelt es sich nur um Behandlungen, die mit der Schwangerschaft zu tun haben. Alle anderen müssen einen Eigenanteil von bis zu 2040 NOK pro Jahr und Person zahlen. Norweger, die Physiotherapie, eine besondere Zahnpflege vom Zahnarzt oder Reha benötigen, müssen einen weiteren Betrag in Höhe von bis zu 2620 NOK bezahlen, bis die Versicherung greift. Ähnlich wie bei jeder anderen Versicherung, verlangt die Krankenversicherung ebenfalls eine Zuzahlung. Die Krankenversicherung beinhaltet keine zahnärztliche Versorgung. Dies gilt für alle in Norwegen lebenden Personen.
Alle, die nicht ihren festen Wohnsitz in Norwegen haben müssen auch dann für eine Zuzahlung aufkommen, wenn die Untersuchung bzgl. einer Schwangerschaft erfolgt oder die Person unter 16 Jahre alt ist. Erreicht man dann den gedeckelten Betrag in Höhe von 2620 bzw. 4660, ist es möglich, von weiteren Kosten befreit zu werden, die für Behandlungen entstehen.
Wer in Norwegen krank wird, wird garantiert behandelt. Die Gesundheitsfürsorge ist ein wesentlicher Baustein des norwegischen Sozialstaates. Dabei wird die ärztliche Betreuung grundsätzlich nach Bedarf und nicht nach der Zahlungsfähigkeit des Patienten geleistet. Wie bereits angeführt ist die Zuzahlung des Patienten nach oben hin begrenzt. Dieses Angebot umfasst Ärzte, Fachärzte und Psychologen und es umfasst verschreibungspflichtige Arzneimittel, medizinische Ausrüstung und Behandlung an Röntgeninstituten. Die Krankenhäuser sind fast durchweg staatlich, private Krankenhäuser gibt es nur wenige. Wenn man in Norwegen lebt hat man einen Anspruch auf kostenlose Krankenhausbehandlung.
Das norwegische System mit Wartelisten für stationäre Behandlung ist im internationalen Zusammenhang eine Besonderheit. Jede Person, die an ein öffentliches Krankenhaus zur Untersuchung bzw. Behandlung überwiesen wird, landet zunächst auf einer Warteliste (ausgenommen natürlich Notfallpatienten). Auf diese Weise erhält die Gesundheitsverwaltung einen Überblick über die Zahl der behandlungsbedürftigen Patienten, die Art der Leiden und die Auslastung der Krankenhäuser und kann auf dieser Grundlage ihre Prioritäten setzen. Akute Fälle kommen nicht auf die Wartelisten, sondern werden sofort behandelt. Bei Patienten mit schweren Leiden ist die Behandlung binnen drei Monaten gewährleistet.
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